Bedrohte Habitate des Natura-2000-Netzwerks dürfen für Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen nicht beschädigt werden. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letzten Donnerstag. Außnahmen gelten nur bei außerordentlichem öffentlichen Interesse. Weiterlesen... |
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